Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von KARTSANA MEDICAL (KM) in Wangen

 

2. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Kaufpreises hat sofort rein netto zu erfolgen. Skonto und Nachlass werden nicht gewährt.

Die Preise gelten ab Lager Wangen. Aufrechnung und Zurückbehaltung kann nur hinsichtlich einer solchen Forderung geltend gemacht werden, die rechtskräftig erklärt wurde.

 

3. Versand, Verpackung und Gefahrenübergang

Die Kosten für Versand, Verpackung und Transport gehen mangels besonderer Vereinbarung zu Lasten des Käufers. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lagers auf den Käufer über. Falls der Versand ohne Verschulden von KM unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

 

4. Lieferung

Maß- und Gewichtsangaben in Prospekten, Angeboten und sonstigem Schriftverkehr sind nur annähernd. Zumutbare Abweichungen und Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Unvollständige Leistungen bzw. Teillieferungen gelten als selbständiges Geschäft und berechtigen weder zum Schadensersatz wegen der Nichterfüllung der gesamten Verbindlichkeit, noch zum Rücktritt vom ganzen Vertrag.

Der Käufer hat aus unvollständiger oder verspäteter Lieferung oder Nichtleistung lediglich ein Recht auf Rücktritt, nicht dagegen auf Schadensersatz, es sei denn die unvollständige oder verspätete Lieferung oder Nichtleistung wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig von KM herbeigeführt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Einhaltung der Vertragspflichten des Käufers voraus. Ist KM mit der zu erbringenden Leistung in Verzug, so hat die Nachfrist, die der Käufer setzt, die Leistungsfähigkeit von KM angemessen zu berücksichtigen. Die Leistungspflicht verlängert sich angemessen bei Arbeitskämpfen, Streik und Aussperrungen sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von KM liegen, es sei denn, die Lieferung und Leistung wird dadurch unmöglich. Im Falle der Unmöglichkeit der Lieferung wird KM von seiner Pflicht zur Vertragserfüllung frei. In Fällen einer Verlängerung der Lieferfrist wie auch der Befreiung von KM von der Vertragserfüllung entfallen etwaige hieraus abgeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Käufers.

 

5. Rücktrittsrecht

Im Falle nicht termingerechter Selbstbelieferung rechtzeitig bestellter Waren oder Einzelteile ist KM zum Rücktritt berechtigt, soweit das Fehlen der betreffenden Ware oder Einzelteile die Erfüllung der Vertragspflicht gegenüber dem Käufer unmöglich macht.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt Eigentum von KM bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde.

Die Forderungen des Käufers aus einer Wiederveräußerung werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis von KM an KM abgetreten und zwar gleichgültig, ob die Ware an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. KM ist befugt, die abgetretene Forderung auch selbst einzuziehen. Pfändungen und Beschlagnahmen und sonstige Veräußerungen durch Dritte hat der Käufer an KM unverzüglich mitzuteilen

 

7. Mängelrüge und Abnahme

Der Käufer hat die Lieferungen sofort nach der Anfuhr zur Feststellung von Fehlmengen und Transportschäden auszupacken. Im Falle eines Transportschadens ist sofort ein Schadensprotokoll zur Sicherung eventueller Schadensersatzansprüche gegen einen Vertragsunternehmer (Post, Bahn, Spediteur etc.) anzufertigen. Ein Mangel an der Ware kann nur innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware geltend gemacht werden, es sei denn  der Mangel ist nicht offensichtlich. Mangelhafte Ausführung von Arbeiten ist zur Vermeidung des Verlustes des Nachbesserungsrechtes von KM unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen.

 

8. Gewährleistung

KM leistet nach den folgenden Bestimmungen Gewähr für gelieferte Waren. KM  leistet Gewähr unter der Voraussetzung, dass der Käufer seine Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen gemäß Absatz 7 nachkommt. Mangelhafte Liefergegenstände werden nach unserer Wahl nachgebessert oder neu geliefert. Schlagen Nachbesserungsversuche dreimal oder die Nachlieferung fehlt, ist der Käufer zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) berechtigt. Eine Minderung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Bei geringfügigen oder unerheblichen Mängeln ist der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Die Dauer der Gewährleistung richtet sich nach den jeweils gültigen Vorschriften und beträgt zur Zeit 2 Jahre. Diese beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden. Wird der Mangel erst nach 6 Monaten ersichtlich, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Ware bei Gefahrenübergang mangelhaft war. Vom Mangelbegriff nicht erfasst werden normale Verschleißerscheinungen, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch entstehen, dies gilt insbesondere für Rollen, Lager, Scharniere usw.

 

9. Haftung

Vertragliche oder außervertragliche Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, dass KM vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Unter gleichen Voraussetzungen wird eine Haftung für mittelbare Schäden jeder Art, insbesondere Personenunfälle,  Sachschäden und Betriebsstörungen sowie sogenannte Folgeschäden ausdrücklich ausgeschlossen.

 

10. Auskunftspflicht

Der Käufer verpflichtet sich gegenüber KM den Weiterverkauf oder Übergabe an Dritte anzuzeigen. Mitzuteilen sind die Seriennummer der Waren, Datum der Übergabe, der vollständige Name sowie Adresse des Empfängers und  das komplett ausgefüllte Gewährleistungszertifikat, welches der Bedienungsanleitung beiliegt.

 

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Als Erfüllungsort für die aus dem Vertrag oder einem etwa erklärten Rücktritt heraus entstehenden Verbindlichkeiten wird Wangen vereinbart. Der Gerichtsstand ist Ulm. Von den vorstehenden Bedingungen abweichende schriftliche oder gedruckte Bedingungen des Käufers sind nur dann verbindlich, wenn KM sie ausdrücklich schriftlich angenommen hat.

 

Geschäftsbedingungen Stand 03/2018